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Für den juristischen Laien entstehen beim Kauf einer Immobilie zahlreiche Fragen. Der vom Notar entworfene Kaufvertrag ist meist schwer verständlich. Zwar ist der Notar verpflichtet, die Vertragsparteien neutral zu beraten; in der Praxis findet eine Vorbesprechung jedoch selten statt, und während der Beurkundung bleibt meist keine Zeit, auf Ihre Fragen ausführlich einzugehen.
Ich habe daher den Neusser Rechtsanwalt Holger Trappen dazu gewinnen können, für meine Kunden den Vertragsentwurf zu einem Pauschalpreis von 100,-- € auf unwirksame oder einseitig belastende Bedingungen zu untersuchen und Empfehlungen für vorteilhaftere Formulierungen zu geben. Direkte Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem beurkundenden Notar übernimmt Herr Trappen nicht. Inwieweit die von ihm vorgeschlagenen Formulierungen dann in den Gesprächen mit dem Verkäufer umgesetzt werden können, obliegt also weiterhin Ihrem Verhandlungsgeschick.
Zur Prüfung des Kaufvertrages drucken Sie bitte den entsprechenden Auftrag aus und senden Sie ihn mit einer Kopie des Kaufvertragsentwurfs und Ihren speziellen Fragen unmittelbar an Herrn Trappen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung und die Rücksendung des Vertrages erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen erfolgen kann. Eine schnellere Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn Sie ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht verzichten
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